Ein Sehtest kann aus verschiedenen Gründen notwendig sein. Am bekanntesten sind sicherlich die Führerscheinuntersuchungen, doch auch in anderen Bereichen wird oft ein augenärztliches Gutachten verlangt.
Je nach Anforderung werden dabei unterschiedliche Untersuchungen durchgeführt, denen standardisierte Vorgaben zugrunde liegen. Im Allgemeinen überprüft Dr. Storp neben der Sehschärfe auch das Gesichtsfeld, die Beweglichkeit der Augen sowie das Farben- und das Dämmerungssehen. Unter Umständen wird darüber hinaus der Augenhintergrund beurteilt, wofür pupillenweitende Augentropfen verabreicht werden.
Augenärztliche Sehtests sind insbesondere bei Eignungsgutachten für Führerscheine der höheren Fahrzeugklassen (C, CE, C1, C1E, D DE, D1, D1E), von Flugzeugen, Booten, Zügen sowie als Einstellungsvoraussetzung bei einigen Berufsgruppen erforderlich. Des Weiteren erstellt Dr. Storp Schadens- und Rentengutachten, die bei Augenverletzungen aufgrund eines Unfalls oder einer Berufskrankheit für Versicherungen und Gerichte benötigt werden. Gleichfalls ist Dr. Storp ermächtigt, G37 Untersuchungen bezüglich der Bildschirmtauglichkeit durchzuführen.
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